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Milbenfrei / Flohpuder, Stäubepräparat

Milbenfrei / Flohpuder, StäubepräparatNatürliches Spezialpräparat gegen die Rote Vogelmilbe, Haarlinge, Federlinge, Flöhe und sonstiges kriechendes Ungeziefer in der Tierhaltung, in Stallungen und in Räumen.
 
Art-Nr.:A-13653

Stäubepräparat:

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Flohpuder/ Milbenfrei wird in einem Spezialverfahren aus fossilen Kieselalgen gewonnen und vermahlen und ist ein reiner Naturstoff. Die feinen Partikel bestehen zu ca. 90 % aus amorphem Siliziumdioxid und sind ungefährlich für Mensch und Tier (Kieselgurprodukte sind als Lebensmittelzusatzstoff amtlich gelistet).

Wirkungsweise:

Flohpuder/ Milbenfrei erfaßt sämtliche kriechenden Insekten und Spinnentiere. Neben der Roten Vogelmilbe wirkt das Stäubepräparat z. B. auch gegen Flöhe, Tierläuse, Wanzen, Federlinge, Haarlinge oder Kakerlaken. Bei Kontakt der Insekten mit Flohpuder/ Milbenfrei findet eine Anlagerung des Silikatstaubes vor allem in den Gelenkspalten der kriechenden Arthropoden statt. Die Silikatpartikel zerstören die verdunstungshemmende Wachsoberfläche und wirken stark schmirgelnd und adsorbierend. Durch feine Verletzungen der Wachsschicht kann die Körperflüssigkeit ungehindert austreten und die Arthropoden sterben binnen kurzem durch Austrocknung ab. Aufgrund der bio-physikalischen Wirkungsweise und der raschen Reduktion des Vermehrungspotentials kann die Entstehung von Resistenzen ausgeschlossen werden. Bereits resistente Stämme lassen sich ohne Einschränkungen wirksam bekämpfen.

Einsatzorte:

Flohpuder/ Milbenfrei wird an den Versteck- und Aufenthaltsplätzen der Ungeziefer eingesetzt, ohne die Haus- bzw. Nutztiere selbst zu behandeln. Schlafplätze, Legenester und sonstige Versteckplätze der Parasiten werden direkt bestäubt, Verschalungen sollten zugänglich gemacht und gründlich behandelt werden. Auch Unterseiten von Sitzstangen etc. nicht vergessen! Milbenfrei sollte in der Geflügelhaltung im gesamten Scharr-Raum ausgebracht werden.

Aufwandmenge und Ausbringungstechnik:

Auf den behandelten Flächen sollte überall ein gleichmäßiger weißer Belag sichtbar sein.
In der Legehennenhaltung entsprechend der Befallsstärke und des Verschmutzungsgrades ca. 10 g/m² bei Bodenhaltung und ca. 30 g/m² bei Käfighaltung (abhängig von der Anzahl der Käfigreihen) ausbringen.
Bei großflächigen Anwendungen werden geeignete kompressorbetriebene Stäubepistolen, bei kleinflächigen Anwendungen handbetriebene Balg- oder Pump-Stäubegeräte zur Ausbringung eingesetzt.
Während des Stäubevorgangs sollten vorhandene Entlüftungen so lange ausgeschaltet bleiben, bis sich der Präparatestaub gesetzt hat (ca. 1 Std.).

Hinweis:

Um einen evtl. Milbenbefall rechtzeitig zu erkennen, empfiehlt sich die Verwendung von Biolock-Klebefallen. Die Behandlung mit Flohpuder/ Milbenfrei sollte bei erneutem Auftreten von Ungeziefer wiederholt werden, da Gefiederstaub und Verunreinigungen die Präparatewirkung herabsetzen. Bei einer Luftfeuchte >75% ist eine Nachbehandlung ebenfalls nötig.

Anwenderschutz:

  • Trotz der Unbedenklichkeit des Produktes unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
  • Mißbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • Universal-Schutzhandschuhe, Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646-HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.


Lagerung:

Produkt absolut trocken im wiederverschlossenen Originalgebinde lagern. Einbußen der Wirksamkeit und Wirkungsdauer durch chemischen Abbau sind bei dem Produkt nicht zu erwarten. Flohpuder/ Milbenfrei ist unter den angegebenen Lagerbedingungen unbegrenzt haltbar!
Da die Anwendungsbedingungen nicht dem Einfluß des Herstellers und Vertreibers unterliegen, wird nur für die gleichbleibende Qualität des Präparates gehaftet.

Vorteile für den Anwender auf einen Blick:

  • hohe und lang anhaltende Wirksamkeit
  • rein bio-physikalische Wirkung
  • keine Resistenzbildung möglich
  • keine Wartezeit
  • für Mensch und Tier ungefährlich
 
 
Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund Kleinunternehmer gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
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